Honorar

Katja Dittmar

Uns ist es wichtig nicht nur eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen zu haben, sondern vielmehr auch ein vertrauensvolles Mandatenverhältnis zu schaffen.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen unsere Abrechnungsmodalitäten nachstehend aufgeführt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich nach dem Gesetz oder wird zwischen Anwalt und Mandant frei vereinbart.

Für alle uns nach dem 1. Juli 2004 erteilten Aufträge gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier ist der gesetzliche Honoraranspruch geregelt. Je nachdem, worum es dem Mandanten summenmäßig geht (Gegenstandswert), bzw. welche Tätigkeit der Anwalt erbringt, werden uns in einem Kostenverzeichnis bestimmte Gebühren zugewiesen.

Eine freie Vereinbarung unseres Honorars erfolgt in Abstimmung mit unseren Mandanten, wenn dies nach der Art der Angelegenheit angemessen ist.
Die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist uns gesetzlich untersagt.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten setzen wir uns als Serviceleistung mit der Versicherung in Verbindung, holen Kostendeckung ein und rechnen gegenüber der Versicherung ab. Vorschussleistungen sind dann nicht erforderlich.
Wenn wir in Schadensfällen mit der Regulierung beauftragt werden, sind unsere Kosten von der Ersatzpflicht des Schädigers umfasst.